März-Juni 2019 - Reklamationen

An dem Solarterrassendach treten leider zwei Probleme aus:

  1. Bei starkem Regen und Wind, kommt Regenwasser an mind. 2 Stellen der Hauswand herunter gelaufen.
  2. An den Enden der Gummilippen, welchen die Solarmodule an den kurzen Seiten miteinander verbinden, haben sich braune Ablagerungen gebildet – könnte Rost sein.

Nach fünf mal Nachfragen beim Kundendienst von Solarterrassen & Carportwerk GmbH wurde die Undichtigkeit am Wandanschluß anerkannt und im Juni kam dann eine Firma vorbei und hat die Wandabdichtung erneuert und bei der Gelegenheit wurden auch die Dichtgummis zwischen den Solarpanelen erneuert.

Die Monteure waren gezwungen auf das Solarterrassendach zu treten, was auch ohne Bruch funktionierte.
Ich war mutig, und bin mit auf das Dach und habe die Lücke zu Nachbars Terrassenüberdachung mit Plexi-Glas geschlossen. Nun kommt bei Regen kein Wasser mehr auf den größten Teil der Terrasse.

Januar 2019 Post vom Finanzamt

Das Finanzamt hat geschrieben - HURRA - wir müssen jetzt keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben, somit muss der Papierkram nur noch einmal im Jahr erledigt werden

 

12.06.2018 Rechnung für neuen Stromzähler

Die Montage des neuen Stromzählers muss man bezahlen,

80€ für Prüfung, Disposition, Montage und Dokumentation
45€ für Rüst-/Wegezeiten, Betriebskosten

--> also 125€ zzgl. Umsatzsteuer

 

30.05.2018 Info Abschlagzahlungen vom VNB

Jetzt ist ein Brief des VNB gekommen mit der Info, wann in welcher Höhe Abschläge für die Einspeisung überwiesen werden.
Die e-netz Südhessen berechnet Anhand der Anlagenleitung den jährlich zu erwartenden Betrag für die Einspeisung, zahlt aber nicht monatlich immer den gleichen Betrag aus, sondern gestaffelt ja nach zu erwartender Ertragsleistung.

Also in Wintermonaten ein geringer Abschlag, im Sommer ein höherer.
Am Jahresende wird dann mit der tatsächlich eingespeisten Strommenge verrechnet.

 

25.05.2018 Info zum Stromzähler --> Hurra er ist Phasen saldierend

Torsten hat beim Netzbetreiber "e-netz Südhessen GmbH & Co. KG" nachgefragt, ob der neu verbaute Zähler ISKRA MT175 phasensaldierend ist.

Hintergrund: Die PV-Anlage speist auf Phase 1 (es gibt ja 3 Phasen bei Drehstrom) ein. Wenn jetzt z.b. die Waschmaschine auf Phase 2 angeschlossen ist, würde Sie bei einen nicht Phasen saldierenden Stromzähler keinen kostenlosen Strom der PV-Anlage verbrauchen. 
Ein Phasen saldierender Zähler berechnet nur das, was letztenlich übrig bleibt.

Beispiel:
Phase 1: +1000 Watt PV-Anlage
Phase 2:  -500 Watt Waschmaschine
Phase 3:  -100 Watt Kühlschrank

Ergebnisse

Phasen saldierend: +1000 W -500 W -100 W = 400 W Überschuss, also Einspeisung ins Netz
nicht Phasen saldierend: 1000 W Überschuss, also Einspeisung ins Netz für ca. 12 Cent je kWh, 600 W (500+100) Netzbezug für Phase 2 & 3 für ca. 25 Cent /kWh 

Wie man sieht, nicht Phasen saldierende Zähler sind ungünstig für den Eigenverbrauch.

Hier die Info vom Netzbetreiber:

"... der bei Ihnen verbaute Zähler misst vom Messverfahren her wie ein Ferrariszähler. Es wird also die Summe über alle drei Phasen gebildet, bei positivem Ergebnis wird der Wert im Bezugsregister gespeichert und bei negativem dementsprechend im Lieferregister. Der Zähler misst also summensaldierend und optimiert den Eigenverbrauch. ..."

 

06.05.2018 Ein optimaler Tag

Heute war ein optimaler Sonnentag. Man sieht auch schön in der Grafik die 70%-Abregelung in der Mittagszeit:
Ertrag: 13,83 kWh

04.05.2018 Stromzähler wird gesetzt

Nach 30 min war der Stromzähler ausgetauscht. Jetzt ist ein digitaler (aber nicht smarter) Zweirichtungszähler installiert wurden vom Typ ISKRA MT175.
Jetzt kann man ablesen, wieviel kWh vom Netz bezogen wurde und wie viele kWh eingespeist wurde.

Will man jetzt den Solar-Eigenverbrauch berechnen, dann geht das mit der Formel:

(Solar-Ertrag vom Wechselrichter) - (eingespeiste kWh) = Solar-Eigenverbrauch  

24.04.2018 Fertigmeldung

Nachdem der Elektroinstallateur einen "Gastzugang" bei der e-netz Südhessen GmbH beantragt hat, ist die aktualisierte Fertigmeldung vor 4 Tagen beim VNB eingegangen und wurde bearbeitet. Jetzt steht als nächstes eine Terminabsprache wegen dem Zählertausch an. 

03.04.2018 "Erklärung des Betreibers einer EEG-Anlage"

Vom VNB e-netz Südhessen kam die Zusage, das wir berechtigt sind, Strom in das Netz einzuspeisen.

ABER, es fehlt noch das Formular "Erklärung des Betreibers einer EEG-Anlage".
Also gleich am selben Tag ausgefüllt (war easy) und wieder an den VNB zurück.

Leider hat der Elektroinstallateur keine Berechtigung für das Netz der e-netz Südhessen und somit wird die "Fertigmeldung" des Elektroinstallateur vom VNB nicht akzeptiert. Jetzt muss ein "Gastzugang" für den E-Installateur beantragt werden.

27.03.2018 "Erklärung des Betreibers einer EEG-Anlage"

Es kam Post von der "e-netz Südhessen GmbH", es muss die "Erklärung des Betreibers einer EEG-Anlage" noch eingereicht werden. Also dann das Teil gleich mal weg geschickt.

24.02.2018 Anmeldung an VNB (Verteilnetzbetreiber)

Nach mehr als 2 Monaten und 6 Nachfragen hat es die Firma "167 Petawatt GmbH" endlich geschafft die notwendigen Unterlagen bereit zu stellen, welche ich jetzt an den VNB schicken. Nun sollte bald der Zähler getauscht und der Einspeisevertrag eintreffen.
 

13.12.2017 Finanzamt hat gezahlt

WOW - das ging echt schnell, das Finanzamt hat die gezahlte Mehrwertsteuer schon zurück erstattet!

08.12.2017 Wir produzieren Strom

Geschafft!!!

Der Wechselrichter wurde getauscht und der neue funktioniert. :-)
Am Nachmittag schien auch mal für eine halbe Stunde die Sonne, die Anlage hat in Spitze

produziert.
Über den Tag verteilt sah das so aus:


Insgesamt waren das 1 kWh an dem Tag - nicht viel, aber die Sonne steht sehr tief und kommt erst kurz nach dem Mittag hinter dem Nachbarhaus hervor.

02.12.2017 Umsatzsteuer-Voranmeldung

Nun ist es an der Zeit die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt zu schicken. Da war gar kein Hexenwerk.
Torsten hat das speziell für Solaranlagen konzipierte Excel-Tool "PV-Steuer" gekauft, in dem man einfach Daten erfassen kann und es dann ausgibt, in welche Zeile der Umsatzsteuer-Voranmeldung was einzutragen ist.
Da die PV-Anlage noch nicht in Betrieb ist, waren nur die bezahlten Mehrwertsteuer-Beträge anzugeben, welche dann hoffentlich bald zurück bezahlt werden.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann man über das Elster-Portal online, das Programm "ElsterFormular" oder einem Steuerprogramm abschicken.

 

30.11.-01.12.2017 Elektroinstallation

Hurra - der Elektroinstallateur ist da!
Es ist die Firma 167 Petawatt Gmbh aus Murrhardt www.167-petawatt.com.
Zum Glück war Torsten zu Hause und konnte etwas mit helfen, denn die 15m langen Kabel durch die Löcher ziehen ist alleine nicht einfach oder auch beim Bohren (es mussten ja 5 Kabel durch eine 36,5cm dicke Wand durch) den Staub gleichzeitig abzusaugen ist alleine auch nicht einfach.
Etwas knifflig war auch die Lösung wie wir mit dem Kabel durch den Lichtschacht vom Gästezimmer kommen - letztendlich hat Torsten mit der Flex eine Ecke vom massiven Tritt-Gitter raus geschnitten.
Der Elektroinstallateur musste den zentralen Zählerschrank komplett neu machen, zum einen waren die Hauptsicherungen der 3 Phasen nicht mit "state of the art", zum anderen hatte beim Hausbau die Firma Elektro Poseiner sub-optimal verkabelt - es konnten keine weiteren Komponenten wegen störender Kabel auf der Hutschiene montiert werden.

Aber dann der Schock: Der Wechselrichter ist defekt, synchronisiert sich nicht mit dem Stromnetz. Auch der Support von SMA konnte nicht weiter helfen, es wird daher ein Austauschgerät versendet - somit muss der Elektroinstallateur noch einmal kommen....

23.11.2017 - Umsatzsteuer-ID-Nummer

Heute wurde uns per Post unsere Umsatzsteuer-ID-Nummer mitgeteilt.

09.11.2017 - Finanzamt möchte noch Informationen

Das Finanzamt hat noch das Formular "Ergänzender Fragebogen zur Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage ab 01.04.2012" zugesendet.
Es müssen Fragen wie
- Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen (wir haben 100% genommen, da sich sonst die Steuerangelegenheiten komplizierter werden)
-


hier habe ich nach Recherche in PV-Foren mit einen Freitext beantwortet


 

06/07.11-2017 - Montage Terrassendach

Montag morgen traf um 9 Uhr die Firma "Fuhs Bedachungen" aus Paderborn (gleich um die Ecke, nur 300 km entfernt ;-) ) bei uns mit 2 Monteuren ein.
Als erstes holten die den Zollstock raus - und der Schock war groß - ausgemessen wurde damals bei der Angebot Erstellung eine Terrassenlänge von 4,01m, in Wirklichkeit ist die Terrasse aber 4,08m lang. Was also tun, Montage abbrechen? Wir hatten allerdings die Freigabezeichnung unterschrieben, da standen die 4,01m drin - war uns leider nicht aufgefallen.
Torsten konnte nicht zusehen wie in die schöne WPC-Terrasse drei Rechtecke für die Pfeiler ausgeschnitten werden mussten....
 

Achja, vielleicht wundert sich einer, warum der mittlere Pfeiler nicht in der Mitte steht...

... das war der Firma Fuhs Bedachungen peinlich, die Pfeilerhalterung wurde am 2m Strich vom Zollstock montiert.
Aber OK, passt auch so, man könnte denke es sollte so sein ;-)
Am nächsten morgen das nächste Pech, eine der Klarglasscheiben ist beim Einbau gebrochen, also müssen die Jungs noch mal kommen.
Abends um 18 war es dann vollbracht, die Terrasse ist (bis auf die erwähnte Glasplatte) fertig.

02.11.2017 - Lieferung Solarpanels

Die Solarpanels sind direkt vom Hersteller "Solarwatt" per Schenker Spedition geliefert wurden. Wir wunderten uns, das es zwei Paletten sind, 14 Panels können doch nicht so viel sein...

Letztendlich waren es dann 32 Solarpanels, 14 für uns und 18 für eine andere Familie. Witzigerweise waren in einer Palette 10 Panels, in der anderen 22, also nicht mal nach Kunden getrennt,
Am Tag drauf rief dann der Fahrer von Schenker an, er soll am gleichen Tag eine Palette abholen - da hat Torsten gleich Veto eingelegt - die 18 Panels können erst abgeholt werden wenn unsere 14 entnommen wurden.

Nun standen die Panels auf dem Parkplatz vor dem Haus, frei zugänglich, Wert ca. 20.000 €. Da haben wir im Fenster eine Baby-Webcam positioniert und von unserem Smarthome-Alarmsystem eine Sensor in einer Palette versteckt - damit wir mit bekommen wenn sich hier böse Finger bedienen...  


Alles gut eingepackt, damit "Mann" nicht gleich sieht was da drin ist.

30.10.2017 - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Heute haben wir den ersten Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen und den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt. (Dank Unterstützung von Freund Christian T. )
In dem Fragebogen wird u.a.
- die neue Firma beschrieben, unsere heißt dann "Kührt Photovoltaik"
- die Art der Besteuerung, in unserem Fall Istversteuerung
- Gewinnermittlungsart, bei uns Einnahmenüberschussrechnung
- Betriebsstätten, Anzahl Mitarbeiter

Das Ausfüllen kann man ganz einfach im persönlichen Elster-Portal online durchführen.

16.10.2017 - Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach §55 HBO

Und noch ein Formular ans Bauamt, "Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach §55 HBO".
Jetzt müssen wir noch einmal zwei Wochen warten bevor mit dem Bau begonnen werden kann.

11.10.2017 - 70% Regelung

Der Einbau des Sunny Home Manager 2 würde noch einmal 730 € kosten - das ist nicht wirtschaftlich.

Dann müssen wir damit Leben, das uns ein Solarterrassendach mit ca. 2,24 kWp verkauft wurde, wir aber wegen dem EEG-Gesetz letztendlich nur eine maximale Leistung von 1,568 kWp (70%) an sonnigen Sommertagen nutzen können. Höchstwahrscheinlich ist in dem Programm von Solarterrassen & Carportwerk GmbH, welches berechnet wann sich das Solardach refinanziert, dieser Umstand auch nicht hinterlegt.

Somit ist der Break-even wohl in der Beispielrechnung für unsere  Anlage von 26 Jahren nicht mal realistisch.

Torsten wird die nächsten Jahre hier auf der Homepage die Ertragswerte und somit Wirtschaftlichkeit veröffentlichen.

27. September - Bekanntgabe Liefertermin

Es erreichte uns diese Mail

Es wird von uns (Architekten) eine Anzeige zum genehmigungsfreien Vorhaben nach § 55 gefordert.

Diese kann nur der Architekt noch einmal einreichen, danach müssen noch einmal 14 Tage abgewartet werden, aber hier werden wir versuchen mit der Gemeinde überein zu kommen, eher mit dem Bau beginnen zu können. Da unser Architekt Herr xxx momentan im Urlaub ist bis zum 05.10.2017, kann er dies leider erst nach seiner Rückkehr tun.

Da wir jetzt wissen, dass Ihrer Genehmigung eigentlich nichts mehr im Wege steht, können wir aber trotz dessen schon einen Liefertermin vergeben. Unsere nächsten freien Kapazitäten wären für die Anlieferung in KW 44 und die Montage würde am Anfang der KW 45 beginnen.

Prima- also Anfang November geht's los!

 

20. September - 70% Regelung

Torsten fragt noch einmal bei der Hotline nach, da sich der Elektriker noch nicht gemeldet hat.
Wie sich heraus stellte, hat er wohl am 21.08.17 geantwortet, aber die Mail ist nicht angekommen.
Deshalb hier der Inhalt beider Mails:

Mail 21.08.17

Sehr geehrter Herr Kührt,

wir werden bei Ihnen die Einspeiseleistung auf 70% drosseln, d.h. das Ihre Anlage wenn Sie an sonnigen Tagen 100% Leistung bringt und es wird kein Strom entnommen (Anmerkung Torsten: stimmt nicht, da erst Strom nach der 70% Abregelung entnommen wird), wird Ihre Anlage nur 70% erzeugen weil Sie nur 70% ins Netz einspeisen dürfen.

Die 100% Leistung befinden sich jedoch im Spitzenbereich welchen Sie an Sonnigen Tagen ca. 30 min. erreichen. (Anmerkung Torsten: laut Internetrecherche macht die 70% Abregelung über das Jahr gesehen 3-8% Verlust aus) Das Problem ist das die Hersteller immer die Bestleistung angeben ähnlich wie bei einem PKW wo der Verbrauch unter Laborbedingungen ermittelt wird, jedoch im normalen Straßenverkehr so gut wie nie erreicht wird. Diese Tatsache ist jedoch bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage mit berücksichtig worden. Zum besseren Verständnis füge ich Ihnen drei Grafiken bei.

Mail 20.09.17

Sehr geehrter Herr Kührt,

ich leite Ihnen die Mail vom 21.08.2017 weiter in der ich Ihnen die Information bezüglich der 70% Regelung erklärt habe.

Ohne 70% Kappung ist nur dann möglich wenn Sie sich von Ihrem EVU ein Rundfunksteuer gerät einbauen lassen dies ist mit hohen Kosten verbunden und rechnet sich bei kleinen Anlagen nicht. Sollten Sie sich für ein Homemanger (Anmerkung Torsten: Internetpreis liegt bei ca. 550€) entscheiden können Sie eine Dynamische Wirkleistungsbegrenzung einstellen, d.h. Ihre Anlage läuft immer mit der Möglichkeit 100%leistung zu erzeugen.

z.B.

Ihre Anlage hat eine Größe von 5,00kWp, Optimale Bedingungen um 12 Uhr für 1 Std.  mit HomerManager dann erzeugen Sie für diese eine Std. 5.00kWh. Wenn jetzt kein Verbraucher läuft würden Sie 100% (5.00kW) einspeisen, dies dürfen Sie jedoch nicht weshalb der Homemanager Ihre Anlage auf 70% (3.50 kW) drosselt. Wenn Ihr Kühlschrank jedoch läuft und 0,2kW (4% der gesamt Anlagenleistung) verbraucht wird der Homemanager Ihre Anlage nur auf 74% (3.54 kW) drosseln, so speisen Sie 70% ein und Ihr Kühlschrank wird versorgt. So verhält es sich dann auch mit anderen Verbrauchern, sollten also 1.50 kW verbraucht werden würde der Homemanager die Anlage auf 100% laufen lassen 3.50 kW Einspeisung und 1.50kW Eigenverbrauch.

Ohne Homemanager haben Sie dauerhaft die 70% nur zur Verfügung.

Gleich an dem Abend ging folgende Mail (Auszug) an Hr. Albrecht (Verkäufer) raus

...

Laut Aussage Ihres Elektrikers Hr. xxx kann man das über ein Rundfunksteuergerät (teuer, laufende Kosten) regeln oder den Homemanager 2 von SMA einsetzen, der dann regelt das mein eigener verbrauchter Strom schon vor der 70% Kappung entnommen wird. Durchschnittlich macht wohl die 70% Kappung übers Jahr gesehen 5% Ertragsverlust aus.  

Jetzt können Sie sich vielleicht vorstellen, dass ich etwas „angesäuert“ bin 

Oder hatten Sie den HomeManager 2 bei uns eingeplant?

Bin ich denn der einzige Kunde den das aufgefallen ist? Weder in Ihrem Angebot noch Auftragsbestätigung und anderen Dokumenten ist es für einen Käufer (der normalerweise ja keine Ahnung von der Materie hat) ersichtlich, dass hier ein Gesetz „rein fuscht“.

 

20. August 70% Regelung

Antwort von Hr, Albrecht, er leitet es an den Elektriker weiter, er wird sich melden...

19. August - Bauantrag

Diesmal per Post erreichte uns der Bauantrag. Eine Kopie muss zum Bauamt der Stadt Weiterstadt, eine weitere Kopie zur Bauaufsicht vom Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Natürlich gingen die Anträge am nächsten Werktag gleich raus.

Nun heißt es 4 Wochen warten, ob Einwände des Bauamt/Bauaufsicht eintreffen und das Bauvorhaben somit verzögern oder sogar unterbinden würden.

17. August - Frage zur 70% Regelung

Torsten ist auf ein Dokument des lokalen Netzbetreiber gestoßen:

https://www.e-netz-suedhessen.de/fileadmin/user_upload/download/eeg_umsetzungshilfe_einman_e-netz-sh.pdf

...

2.   Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kW müssen 

a.   die Pflicht nach Absatz 1 erfüllen oder

b.   am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.

Die  Kosten  für  die  technischen  Einrichtungen  sind  durch  den  Anlagenbetreiber  zu  tragen;  die Einrichtungen verbleiben in seinem Eigentum. Er ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktion der Einrichtung verantwortlich.

Das heißt auf deutsch, unsere Anlage mit 2,24 kWp wird im Wechselrichter auf eine maximale Ausgangsleistung von 70% gedrosselt, also 1,57 kWp. Und der Schlaue Fuchs könnte hier sagen, ist ja nicht so schlimm, da ein Teil der Leistung ja als Eigenverbrauch verwendet wird - Pustekuchen - Eigenverbrauch wird hinter dem Wechselrichter entnommen. (also von den gedrosselten 1,57 kWp)

Und das ist der Punkt, wo Torsten sauer wurde, hatte er nicht im Verkaufsgespräch extra nach dem Punkt gefragt und die Antwort erhalten, das würde nicht auf kleine Anlagen zutreffen.

Also geht die Frage an Herrn Albrecht (Verkäufer), wie das Problem gelöst werden soll! 

 

11. August - Flurkarte und Freigabezeichung

Es erreicht uns ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) mit der Bitte die Terrassenüberdachung einzutragen - was natürlich prompt erfolgte 🙂🙂:-)

Am gleichen Tag ist auch noch die Freigabezeichnung, 3D-Zeichnungen der geplanten Solarterrasse, eingetroffen. Also schnell noch mal alles nachgemessen auf der Terrasse - passt alles wie geplant.

Unsere Hauswände (36 cm Porenbeton) haben eine zu geringe Tragkraft, also wird mit Gewindestangen in die Wohnzimmerdecke gebohrt. Somit sparen wir uns extra Pfosten an der Hauswand.

8. August - Bestellung ist raus

Wir haben noch einmal darüber (gut ;-)) geschlafen - Bestellung ist raus

7. August 2017 - Verkaufsgespräch bei uns

Sehr spontan, eine Woche früher als geplant, hat uns Herr Albrecht von Solarterrassen & Carportwerk GmbH besucht. Zum Glück waren Torsten's Vorbereitungen abgeschlossen, er hat sich in das Thema Solaranlagen eingelesen und das Angebot geprüft. So konnte er teils tagesgenau die Auswertung des Stromverbrauchs sowie die Grundlast des Hauses (ca. 6 kWh/Tag z.B. während Urlaub) vorlegen - so was hatte Herr Albrecht noch bei keinem Kunden :-)  

Laut Angebot würde sich die Solarterrasse nach ca. 13 Jahren amortisieren - NIE IM LEBEN!!!! (laut Torsten), denn

  • es wird mit jährlicher Strompreissteigerung von 5% gerechnet. Seit 2013 ist allerdings der Strompreis kaum gestiegen (siehe Wikipedia). Wir haben uns auf 4 % für die Amortationsberechnung geeinigt.
  • 85% Eigenverbrauchsanteil! Sehr unrealistisch (ohne 5000€ extra für einen Batteriespeicher auszugeben). Wir sind berufstätig und wenn die Sonne scheint auf Arbeit. Üblich sind laut Internetrecherche 30%, wir haben uns dann auf 40% geeinigt für die Amortationsberechnung.

Letztendlich kamen wir dann bei 26 Jahren raus (inkl. Montage) - naja, OK, 20 Jahre ist die Einspeisevergütung garantiert und es wird vom Hersteller garantiert, das die Solarpanele nach 30 Jahren noch 87% der Nennleistung liefern. Die Alu-Konstruktion sollte auch 30 Jahre halten.

Das Angebot beinhaltet nun

  • Terrassendach nach individueller Maßanfertigung 5,17m breit, 4,10m lang
  • Alu Pfosten 11*11cm pulverbeschichtet
  • 2,24 kWp Solaranlage komplett inkl. Premium Wechselrichter, Zubehör und Montage
  • 14 Hochleistungs Premium Solarglas Photovoltaikmodule 160 Watt Glas-Glas
  • LED Ambientebeleuchtung

Torsten fragte noch, wie man die Anforderung laut EEG Gesetz umsetzt, das die Anlagen auf 70% Leistung "hard" oder "soft" begrenzt werden müssen, aber laut Aussage von Hr. Albrecht wäre das für so kleine Anlagen nicht relevant. 

 

August 2017 - Angebote einholen

Natürlich muss man erst mal wissen, was eine Alu-Terrassenüberdachung ohne Solar kosten würde. Also haben wir wie beim Solarterrassenangebot eine Überdachung

- aus Alu
- mit 1 cm Sicherheitsglas
- 5,50m breit, 4 m lang
- Verschattung
- inkl. Aufbau

von zwei lokalen Händlern anbieten lassen. Da lag die Preisspanne zwischen 9.500€ und 12.000€.

Somit ist er Aufpreis für Solar ca. 7.000€